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Wer darf Blitzschutzanlagen prüfen?

Laut der DIN EN 62305-3 ( VDE 0185 - 305  -3 ) muss eine Blitzschutzprüfung (Blitzschutzrevision) der vorhandenen Blitzschutzanlage von einer Blitzschutzfachkraft durchgeführt werden.

Laut DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 definiert sich eine Blitzschutzfachkraft, wer aufgrund seiner fachlichen Berufsausbildung über die erforderlichen Erfahrungen und technischen Kenntnisse verfügt sowie die Kenntnis der einschlägigen Blitzschutznormen nachweisen kann. (siehe Blitzschutzsysteme planen, prüfen & errichten)

Dabei ist zwischen den Fachbereichen der Blitzschutzplanung, der Errichtung einer Blitzschutzanlage und der Prüfung einer Blitzschutzanlage bzw. der Revision von Blitzschutzsysteme zu differenzieren, denn diese vorgenannten Teilbereiche im Fachgebiet Blitzschutz stellen an eine Blitzschutzfachkraft unterschiedliche Anforderungen.