Wenn für ein Gebäude nach der jeweiligen Landesbauordnung in Deutschland eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben ist, darf ausschließlich ein Fachbetrieb des Blitzschutzgewerkes diese Blitzschutzanlage am Gebäude bzw. Objekt installieren.
Für Objekte an denen keine Blitzschutzanlage vorgeschrieben ist (zum Beispiel an den meisten Privathäusern), kann eine Anlage (dann oft bestehend aus Fangeinrichtung, Ableitern und Erdung sowie den inneren Blitzschutz) in Eigenregie errichtet werden beziehungsweise muss nicht zwingend ein Fachbetrieb in die Blitzschutzinstallation miteinbezogen werden, dies ist aber trotz dieser Tatsache in jedem Fall empfehlenswert.
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