Was beinhaltet ein Prüfprotokoll und die Dokumentation einer Elektroprüfung?
Nach § 14 Betriebssicherheitsverordnung muss der Unternehmer Sorge tragen, dass die ermittelten Ergebnisse im Rahmen der Überprüfungen von elektrischen Anlagen wie auch den elektrischen Betriebsmittel nach der DGUV V3 ordnungsgemäß und zu jeder Zeit zugänglich dokumentiert werden.
Im Schadensfall muss der Unternehmer bzw. der Verantwortliche für die elektrischen Anlagen das Prüfprotokoll vorweisen können. Es kann somit bestätigt werden, dass die elektrische Anlage, die elektrischen Betriebsmittel den Vorschriften entsprechend geprüft wurde.
Allgemein muss ein Prüfprotokoll den rechtlichen Vorgaben entsprechen zum Beispiel muss exakt dokumentiert werden, welches Gerät geprüft wurde und welches Messergebnis zustande gekommen ist ggf. auch welche Mängel aufgetreten sind.
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