In einer Funktionalausschreibung bzw. der funktionalen Leistungsbeschreibung, werden vom öffentlichen Auftraggeber die Merkmale der zu erbringenden Leistung nach dem angedachten Ziel beschrieben, sprich es wird eine Beschreibung der zu lösenden Aufgabe formuliert. Der Auftraggeber gibt also nicht einen detaillierten Leistungskatalog vor.
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass dem potentiellen Auftragnehmer die Konzeption, die Planung und die Ausführung übertragen wird.
Die Bieter können anhand der vorgegebenen Rahmenbedingungen des Projektes, einen Lösungsvorschlag/ein Konzept und das dazugehörige Angebot für die Umsetzung ausarbeiten. (Die potentiellen Auftragnehmer stehen also in einem Preis- und Konzeptwettbewerb.)
Von der ausschreibenden Stelle wird die Funktion, der Zweck und die geltenden Rahmenbedingungen des angedachten Vorhabens vorgegeben, wie dieses Resultat erreicht werden kann ist Aufgabe des Auftragnehmers.
Ob sich die ausschreibende Stelle (der potentielle Auftraggeber) für ein Leistungsverzeichnis, oder eine funktionale Leistungsbeschreibung entscheidet liegt im Ermessen des Ausschreibers.
Auch bei einer Funktionalausschreibung (funktionalen Leistungsbeschreibung), muss die Beschreibung so genau wie möglich erfolgen, die Beschreibung muss den Auftragsgegenstand eindeutig vermitteln, der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers muss klar erkennbar sein.
Nur so können die Bieter bei einer Funktionalausschreibung vergleichbare Angebote erstellen (siehe oben - im Rahmen des Konzept- und Preiswettbewerbs), die der Auftraggeber auswerten und für eine Ausschreibung nutzen kann.
Nur eine genaue Beschreibung des angedachten Ziels hinreichend vergleichbare Angebote erwarten lässt, die dem öffentlichen Auftraggeber die Erteilung des Zuschlags ermöglichen
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