Eine ordnungsgemäße Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Geräten (Elektroprüfung von beweglichen Elektrogeräten nach der DGUV Vorschrift 3), eine Überprüfung von elektrischen Maschinen (Elektroprüfung an Maschinen) und auch die Überprüfung von ortsfesten Elektroanlagen (Elektroprüfung der stationären nicht beweglichen Elektroanlagen früher die Prüfung nach der BGV A3) ist in Bereichen die uns im täglichen Leben umgeben vorgeschrieben und im eigenen Interesse sinnvoll. Die regelmäßige Elektroprüfung soll unter anderen der Unfallverhütung, dem Schutz von Personen und dem vorbeugenden Brandschutz dienen und zur allgemeinen Betriebssicherheit, dem frühzeitigen Erkennen von technischen Mängeln und dem Schutz von Leib und Leben beitragen. Elektroprüfungen sind wichtige Schutzmaßnahmen die vorschriftsgemäß umgesetzt werden müssen, damit sichergestellt ist, dass von den betriebenen elektrischen Geräten, elektrischen Anlagen und Maschinen keine Gefährdung ausgeht.
Entsprechende Verordnungen und Gesetze zu den Elektroprüfungen liefern dabei der Gesetzgeber, die Feuerversicherer, die VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) wie auch die Berufsgenossenschaften.
Die Elektroprüfung der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel sprich der elektrotechnischen Anlagen, Maschinen und Geräte soll durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden. Der Umfang der Prüfung der Elektroprüfung beinhaltet eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung, eine messtechnische Elektroprüfung im Anschluss der erfolgten Elektroprüfung erhalten die Betreiber der Elektroanlagen, Elektrogeräte oder die Betreiber der elektrischen Maschinen ein umfassendes Prüfprotokoll in dem unter Umständen wichtige Hinweise zur Beschaffenheit der Anlagen, Geräte, Maschinen niedergeschrieben sind, oder sofern vorhanden werden Mängel dokumentier ggf. muss nach der korrekten Elektroprüfung eine Mängelbeseitigung veranlasst werden.
Die Elektroprüfung muss in turnusmäßigen Abständen durch Elektrofachpersonal wiederholt werden, eine Elektroprüfung hat auch nach Erweiterungsarbeiten, Instandsetzungsmaßnahmen an den Elektroanlagen und Elektrogeräten wie vor der Inbetriebnahme zu erfolgen. (Erstprüfung, die erste Elektroprüfung der Anlage)
Die Einsatzbedingungen der Anlagen und Geräte müssen bei den Prüffristen (bei den Elektroprüfungen) berücksichtigen werden (z.B. thermische und mechanische Belastungen, die Benutzungsdauer usw.) die Prüfintervalle müssen so bemessen werden, dass ein rechtzeitiges Erkennen von Mängeln möglich ist.
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