Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten sind befähigt, eine Überprüfung für genau festgelegte Arbeiten zu übernehmen und auszuführen, sie dürfen also nicht sämtliche bzw. eine Vielzahl anderer elektrischer Prüfungen durchführen.
Wer ist eine elektrisch unterwiesene Person?
Elektrisch unterwiesene Personen sind Hilfskräfte, die von einer Elektrofachkraft (EFK) unterwiesen und auf die möglichen Gefahren der Arbeiten z.B. an elektrischen Geräten ausreichend hingewiesen wurden. Somit dürfen elektrisch unterwiesene Personen nur unter der Aufsicht und der Anleitung einer Elektrofachkraft Prüfungen beispielsweise an elektrischen Betriebsmitteln durchführen.
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