Das Leistungsverzeichnis (kurz LV) ist ein elementarer Bestandteil der Leistungsbeschreibung, es schildert in Form von Einzelleistungen bzw. von Teilleistungen eine im Rahmen eines Auftrages zu erbringende Gesamtleistung.
Für die Kalkulation von Angeboten ist ein Leistungsverzeichnis die Basis für die bietenden Fachbetriebe (potentielle Auftragnehmer), so ist ein LV für die an den Baumaßnahmen beteiligten Parteien die Grundlage der Zusammenarbeit. Das Leistungsverzeichnis ist somit neben den festgeschriebenen Vertragsbedingungen und der Angebotsanfrage, der wichtigste Bestandteil der gesamten Ausschreibungsunterlagen.
Im Leistungsverzeichnis werden die geforderten Bauleistungen eindeutig definiert, so auch im Bereich der Elektrotechnik wie z.B. Elektroinstallationsarbeiten, oder Elektroanlagenüberprüfungen bzw. Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln. Es enthält also die Leistungen, die im Nachhinein in den zwischen Bauträger und den ausführenden Betrieben (den Bauvertragsparteien) im Bauvertrag festgehalten werden.
In aller Regel werden in einem LV alle Bauleistungen zusammengefasst, die an ein Gewerk wie zum Beispiel das Gewerk Elektro, das Gewerk MSR Technik, das Gewerk Heizung/Kälte, oder das Gewerk Brandschutz vergeben werden sollen.
Die Einzel- und Teilleistungen werden in einem Leistungsverzeichnis als Leistungspositionen aufgeführt.
Gliederung/Aufbau eines Leistungsverzeichnis:
Wird ein Leistungsverzeichnis als eine Angebotsanfragedatei benötigt ist es notwendig, dass es sich in Bereiche und Abschnitte sowie in Positionen gliedert, dazu wird der GAEB Standard verwendet, dieser ermöglicht es das LV direkt in ein Kalkulationsprogramm einzulesen und das LV direkt auszufüllen. Das fertige Angebot kann nach Erstellung, dann direkt an den Ausschreiber übersandt werden.
Siehe die Grundgliederung aus den GAEB Regelwerken:
· Lose gemäß Teil A (VOB/A) in den Abschnitten 1 bis 3 nach § 5 sowie § 5 EU Absatz 2 und § 5 VS Absatz 2 sowie unter Vergabe nach Losen)
· Das Gewerk (die Leistungsart)
· Der Leistungstitel (der Leistungsort)
· Der Untertitel
· Die Positionen (die oben benannten Teilleistungen) sowie der Positionsindex
Meistens gliedert sich also ein Leistungsverzeichnis in verschiedene Leistungsbereiche und der gängige Aufbau eines Leistungsverzeichnis folgt gewissen Ebenen der Rangordnung, welche die unterschiedlichen Einzel- bzw. Teilleistungsbereiche ferner die Leistungsbereiche beinhalten. Der strukturierte Aufbau in Form von Ebenen der Rangordnung ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die DIN 276 (die im Bauwesen zur Ermittlung der Projektkosten sowie als Grundlage der Honorarberechnung nach HOAI für Architekten sowie für Ingenieure dient.) ist im Übrigen zusätzlich bei Leistungsverzeichnissen, welche vor bepreist sind zu berücksichtigen.
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